Kein Platz im Flugzeug? So funktioniert die Entschädigung bei Überbuchung
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Du hast pünktlich eingecheckt, bist rechtzeitig am Gate – und trotzdem sagt dir die Airline, dass du nicht mitfliegen kannst, weil der Flug überbucht ist? So ärgerlich das auch ist, dieses Szenario ist kein Einzelfall.

Fluggesellschaften verkaufen oft mehr Tickets als Sitzplätze verfügbar sind, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren. Doch wenn du betroffen bist, hast du unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung für einen überbuchten Flug – zusätzlich zu anderen Leistungen.
Die gute Nachricht: Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 schützt dich auch in solchen Fällen.
Was genau bedeutet „Überbuchung“?
Eine Überbuchung liegt vor, wenn die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft hat, als Sitzplätze im Flugzeug vorhanden sind. Rechnen Airlines damit, dass einige Passagiere nicht erscheinen, kann es passieren, dass letztlich mehr Passagiere am Gate stehen als mitgenommen werden können.
Wird dir gegen deinen Willen die Beförderung verweigert, obwohl du alle Voraussetzungen (gültiges Ticket, rechtzeitiger Check-in, Reisedokumente) erfüllt hast, spricht man von einer Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung – und das kann entschädigt werden.
Wann hast du Anspruch auf Entschädigung bei Überbuchung?
Damit du eine Entschädigung für einen überbuchten Flug verlangen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Du hast rechtzeitig eingecheckt (in der Regel mindestens 45 Minuten vor Abflug)
- Du wurdest gegen deinen Willen nicht mitgenommen
- Du fliegst ab einem Flughafen in der EU, oder
- Du landest in der EU mit einer europäischen Fluggesellschaft
Falls du freiwillig auf deinen Platz verzichtest, um z. B. einen Reisegutschein oder ein Upgrade zu erhalten, hast du keinen Anspruch auf die gesetzlich geregelte Entschädigung, aber auf alternative Leistungen, die du individuell mit der Airline vereinbarst.
Wie hoch ist die Entschädigung für überbuchte Flüge?
Wenn du gegen deinen Willen nicht mitfliegen darfst, stehen dir pauschale Entschädigungen zu – gestaffelt nach Flugdistanz:
- 250 € bei Flügen bis 1500 km
- 400 € bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km
- 600 € bei Flügen über 3500 km
Diese Beträge gelten zusätzlich zu einem Ersatzflug, einem Rückflug, oder der Erstattung des Ticketpreises – je nachdem, was du bevorzugst.
Zusätzliche Rechte bei Überbuchung
Neben der Geldentschädigung hast du Anspruch auf:
- Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke, ggf. Unterkunft)
- Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonat, E-Mail)
- Alternative Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen
- Oder eine vollständige Rückerstattung des Flugpreises
Diese Leistungen müssen sofort am Flughafen angeboten werden – auch dann, wenn du später einen Alternativflug nimmst.
Wie setzt du deine Entschädigung durch?
In der Theorie ist der Ablauf einfach: Antrag bei der Airline einreichen, Entschädigung erhalten. In der Praxis jedoch reagieren manche Fluggesellschaften verzögert oder ablehnend, obwohl die Rechtslage klar ist.
Daher entscheiden sich viele Passagiere, ihre Ansprüche mit Hilfe von Dienstleistern wie Skycop durchzusetzen, die prüfen, ob ein Anspruch besteht und diesen im Namen der Reisenden geltend machen – oft ohne Vorabkosten.
Verjährung nicht vergessen
In Deutschland kannst du deinen Anspruch auf Entschädigung innerhalb von drei Jahren geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand.
Fazit
Wenn dir wegen Überbuchung die Beförderung verweigert wurde, hast du gute Chancen auf eine Entschädigung für einen überbuchten Flug. Die EU-Verordnung bietet einen klaren Rahmen, der deine Rechte schützt – ob du geschäftlich oder privat reist. Wichtig ist: Reagiere rechtzeitig, dokumentiere alles – und hole dir Unterstützung, wenn nötig.
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