A2-Drohnenführerschein in Deutschland: Voraussetzungen, Ablauf und Gültigkeit

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Erfahren Sie, wie Sie den A2-Drohnenführerschein in Deutschland erwerben können – ein umfassender Leitfaden für Drohnenpiloten.

A2-Drohnenführerschein in Deutschland: Voraussetzungen, Ablauf und Gültigkeit

Was ist der A2-Drohnenführerschein?

Bedeutung und rechtliche Einordnung in Deutschland

Der A2-Drohnenführerschein ist ein europaweit einheitlich geregelter Kompetenznachweis für das Fliegen von Drohnen in der offenen Kategorie, Unterkategorie A2. Er wurde durch die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 eingeführt und gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland wird die rechtliche Grundlage durch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ergänzt. Der A2-Nachweis erlaubt das Fliegen näher an unbeteiligten Personen und in komplexeren Umgebungen als es mit dem reinen A1/A3-Nachweis erlaubt ist. Damit stellt er eine wichtige Zwischenstufe zwischen dem einfachen EU-Kompetenznachweis und dem STS-Zeugnis für spezielle Operationen dar.

Unterschiede zur offenen Kategorie A1/A3 und zum STS-Zeugnis

Im Gegensatz zum A1/A3-Kompetenznachweis erlaubt der A2-Drohnenführerschein das Steuern von Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 4 kg in der Nähe unbeteiligter Personen. Während die A1/A3-Zertifizierung hauptsächlich für geringere Risiken konzipiert ist, setzt der A2-Nachweis bereits fundiertes Fachwissen und praktische Vorbereitung voraus. Das STS-Zeugnis hingegen ist für Operationen in der speziellen Kategorie erforderlich und verlangt zusätzlich eine umfassende Risikobewertung. Der A2-Führerschein ist somit ein wichtiger Zwischenschritt, der ambitionierten Drohnenpiloten größere Handlungsfreiheit innerhalb der offenen Kategorie bietet. Die Anforderungen und Anwendungsmöglichkeiten sind dabei klar voneinander abgegrenzt.

Voraussetzungen für den A2-Drohnenführerschein

EU-Kompetenznachweis A1/A3 als Grundlage

Voraussetzung für den Erwerb des A2-Drohnenführerscheins ist der Besitz eines gültigen EU-Kompetenznachweises für die Kategorien A1 und A3. Dieser Nachweis wird nach einer Online-Schulung und einer Online-Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ausgestellt. Ohne diesen Grundnachweis ist die Anmeldung zur A2-Prüfung nicht möglich. Die Inhalte des A1/A3-Nachweises bilden die Basis für das weiterführende Wissen, das für den A2 erforderlich ist. Damit wird sichergestellt, dass alle A2-Kandidaten bereits mit den grundlegenden Rechts- und Sicherheitsvorschriften vertraut sind.

Praktisches Selbststudium mit Selbsterklärung

Zusätzlich zur theoretischen Ausbildung ist ein praktisches Selbststudium vorgeschrieben. Dieses Selbststudium muss in Form einer offiziellen Selbsterklärung dokumentiert werden, in der der Drohnenpilot bestätigt, dass er bestimmte Manöver, Verfahren und Notfallsituationen selbstständig geübt hat. Diese Erklärung ersetzt eine formelle Praxisausbildung und muss bei der Anmeldung zur Prüfung vorgelegt werden. Es wird empfohlen, das Selbststudium unter realistischen Bedingungen mit einer geeigneten Drohne durchzuführen. Ziel ist es, ein fundiertes Verständnis der Flugpraxis und der eigenen Drohne zu entwickeln.

Mindestalter und weitere Teilnahmebedingungen

Teilnehmende müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um zur A2-Prüfung zugelassen zu werden. Darüber hinaus ist ein Wohnsitz in Deutschland erforderlich, um das A2-Zeugnis vom LBA zu erhalten. Eine gültige Haftpflichtversicherung für die eingesetzte Drohne ist verpflichtend. Weiterhin müssen die Teilnehmer über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, da die Prüfung in deutscher Sprache abgelegt wird. Ein gesundheitliches Attest ist für den A2-Führerschein aktuell nicht vorgeschrieben.

Prüfungsablauf und Inhalte der A2-Theorieprüfung

Prüfungsstruktur und Prüfungsformate (Online- und Präsenzprüfung)

Die A2-Theorieprüfung kann entweder online oder in Präsenz bei einer vom LBA benannten Prüfstelle (PStF) abgelegt werden. Die Online-Variante erfolgt unter Live-Aufsicht per Kamera und ist technisch strikt geregelt. In der Regel umfasst die Prüfung 30 Multiple-Choice-Fragen, die innerhalb von 40 Minuten beantwortet werden müssen. Eine Bestehensquote von mindestens 75 % ist erforderlich. Das Prüfungsformat gewährleistet eine einheitliche und faire Beurteilung aller Teilnehmer.

Prüfungsfächer: Meteorologie, Flugleistung, Risikominderung am Boden

Die A2-Prüfung behandelt drei zentrale Themenbereiche: Meteorologie, Flugleistung sowie Maßnahmen zur Risikominderung am Boden. Im Bereich Meteorologie müssen Kandidaten Kenntnisse über Wetterphänomene, Windverhältnisse und deren Auswirkungen auf Drohnenflüge nachweisen. Flugleistung umfasst technische Aspekte wie Energieverbrauch, Steuerverhalten und Flugparameter. Der dritte Bereich befasst sich mit dem sicheren Umgang in der Nähe von Menschen und der Vermeidung von Gefahren durch geeignete Verhaltensregeln und Maßnahmen.

Prüfungsdurchführung bei benannter Prüfstelle (PStF)

Die Prüfung darf ausschließlich bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Prüfstelle durchgeführt werden. Diese Stellen sind bundesweit verteilt und bieten sowohl Online- als auch Präsenzprüfungen an. Bei der Anmeldung müssen alle erforderlichen Dokumente, einschließlich der Selbsterklärung und des A1/A3-Nachweises, vorgelegt werden. Nach Bestehen der Prüfung wird das Ergebnis an das LBA übermittelt, das daraufhin das A2-Zeugnis ausstellt. Die Prüfstellen unterliegen strengen Qualitätsvorgaben, um die Integrität des Prüfverfahrens sicherzustellen.

Vorbereitung auf die A2-Prüfung

Online-Kurs und Zoom-Schulung als Lernformate

Viele Schulungsanbieter stellen strukturierte Online-Kurse zur Verfügung, um die Teilnehmenden gezielt auf die A2-Prüfung vorzubereiten. Diese Kurse beinhalten in der Regel Videomaterial, Lernunterlagen und interaktive Quizze. Zusätzlich werden häufig Live-Schulungen über Plattformen wie Zoom angeboten, bei denen Fragen direkt mit Fachdozenten besprochen werden können. Der Vorteil dieser Formate liegt in der Flexibilität und der individuellen Betreuung. Die Teilnahme an einem Kurs ist zwar nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen.

Selbststudium und empfohlene Lernmaterialien

Neben den Online-Angeboten ist ein eigenständiges Selbststudium essenziell für den Prüfungserfolg. Empfohlene Materialien umfassen offizielle LBA-Unterlagen, EU-Vorschriften, Wetterkunde für Piloten sowie technische Handbücher zu Drohnen. Viele Anbieter stellen auch Prüfungsfragen zur Simulation zur Verfügung, um ein realistisches Prüfungstraining zu ermöglichen. Es ist ratsam, ein Lerntagebuch zu führen und den Fortschritt systematisch zu dokumentieren. Eine solide Vorbereitung erhöht nicht nur die Bestehenswahrscheinlichkeit, sondern auch die spätere Flugkompetenz.

Tipps zur erfolgreichen Prüfungsvorbereitung

Für eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung ist ein strukturierter Zeitplan entscheidend. Die Themen sollten schrittweise und in sinnvoller Reihenfolge erarbeitet werden. Regelmäßige Wiederholungen und Selbsttests festigen das Wissen. Besonders wichtig ist es, auch praxisnahe Szenarien durchzuspielen und das Gelernte mit eigenen Erfahrungen zu verknüpfen. Wer frühzeitig mit der Vorbereitung beginnt und systematisch arbeitet, hat deutlich bessere Erfolgschancen.

Ausstellung und Eigenschaften des A2-Zeugnisses

Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Für die Ausstellung des A2-Drohnenführerscheins ist in Deutschland ausschließlich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verantwortlich. Nachdem ein Teilnehmer die Theorieprüfung erfolgreich bestanden hat und alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden, stellt das LBA das A2-Zeugnis aus. Der gesamte Vorgang läuft digital über das Portal des LBA ab, wo auch die Prüfungsergebnisse und Dokumente verwaltet werden. Die zentrale Rolle des LBA stellt sicher, dass alle Vorgaben der EASA einheitlich und rechtssicher umgesetzt werden. Dadurch wird ein hoher Qualitätsstandard im gesamten Verfahren gewährleistet.

A2-Card als offizieller Nachweis

Nach erfolgreichem Abschluss des Prozesses erhalten die Teilnehmenden eine digitale A2-Card im PDF-Format, die als offizieller Kompetenznachweis dient. Dieses Dokument muss bei jedem Flug mitgeführt werden, entweder in digitaler oder ausgedruckter Form. Die Karte enthält persönliche Daten, das Ausstellungsdatum sowie eine individuelle Referenznummer. Sie bestätigt, dass der Inhaber zu komplexeren Flügen in der offenen Kategorie berechtigt ist. Bei Kontrollen durch Behörden muss diese Karte auf Verlangen vorgezeigt werden.

Gültigkeit von 5 Jahren und Verlängerungsmöglichkeiten ab 2025

Das A2-Zeugnis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist muss der Drohnenpilot eine Verlängerung beantragen, um weiterhin in der A2-Kategorie fliegen zu dürfen. Ab dem Jahr 2025 sind laut LBA-Planung neue Regelungen für die Verlängerung vorgesehen, die unter anderem eine Wiederholungsprüfung oder Auffrischungskurse beinhalten könnten. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig die Gültigkeit zu prüfen und mögliche Neuerungen zu verfolgen. Eine lückenlose Gültigkeit ist Voraussetzung für rechtskonforme Flüge.

Kosten und Gebühren

Gebühr für die Ausstellung des A2-Zeugnisses

Für die Ausstellung des A2-Drohnenführerscheins erhebt das Luftfahrt-Bundesamt eine Verwaltungsgebühr. Diese beträgt derzeit rund 30 Euro und wird im Zuge der Antragstellung fällig. Die Gebühr ist unabhängig von der Prüfung selbst und muss separat an das LBA entrichtet werden. Sie dient der Verwaltung, Überprüfung der Unterlagen und Ausstellung des offiziellen Nachweises. Eine Rückerstattung der Gebühr ist in der Regel ausgeschlossen, auch bei Ablehnung des Antrags.

Preisübersicht für Schulung und Prüfung

Die Kosten für Schulungen und Prüfungen variieren je nach Anbieter und Format. Online-Kurse beginnen häufig bei etwa 80 Euro, während intensive Live-Schulungen oder Präsenzkurse bis zu 200 Euro kosten können. Die Prüfungsgebühr bei anerkannten Prüfstellen liegt üblicherweise zwischen 50 und 100 Euro. Insgesamt sollten angehende Drohnenpiloten mit Gesamtkosten von 150 bis 300 Euro für die gesamte A2-Zertifizierung rechnen. Preisunterschiede ergeben sich vor allem aus dem Umfang der Lernmaterialien und der Qualität der Betreuung.

Rechte und Einsatzmöglichkeiten mit dem A2-Führerschein

Flüge mit Drohnen der Klasse C2

Mit dem A2-Führerschein dürfen Drohnen der Klasse C2 gemäß der EU-Verordnung betrieben werden. Diese Drohnen haben ein maximales Abfluggewicht von bis zu 4 kg und müssen spezielle technische Anforderungen erfüllen, etwa einen langsamen Flugmodus und ein Remote-ID-System. Der A2-Nachweis erlaubt das Fliegen dieser Drohnen in bis zu 30 Metern Abstand zu unbeteiligten Personen. In der Praxis bedeutet das eine deutlich erweiterte Einsatzmöglichkeit, etwa für Luftaufnahmen in urbanen Gebieten oder technische Inspektionen. Voraussetzung bleibt jedoch stets die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben.

Flug über Wohngebiete und in geografischen Gebieten

In bestimmten Fällen ist mit dem A2-Zeugnis auch das Fliegen in der Nähe oder über Wohngebieten möglich, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem Einschränkungen durch geografische Gebiete, die von Landesbehörden ausgewiesen wurden. Diese Gebiete sind über Geoportale öffentlich einsehbar und müssen vor jedem Flug geprüft werden. Der A2-Nachweis erleichtert insbesondere den professionellen Einsatz von Drohnen in urbanem Umfeld. Dennoch gelten weiterhin Einschränkungen bezüglich Flughöhen, Sichtkontakt und Lärmschutz.

EU-weite Anerkennung des A2-Zeugnisses

Ein großer Vorteil des A2-Drohnenführerscheins ist seine EU-weite Gültigkeit. Der Nachweis wird in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt, was den grenzüberschreitenden Einsatz von Drohnen wesentlich erleichtert. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die europaweit Dienstleistungen anbieten, wie etwa Inspektionsflüge oder Fotoaufnahmen. Es entfällt die Notwendigkeit, in jedem Land eine separate Zertifizierung zu erwerben. Voraussetzung bleibt jedoch die Einhaltung der länderspezifischen Zusatzregelungen.

Weiterführende Qualifikationen: STS-Zeugnis und spezielle Kategorie

Übergang vom A2-Führerschein zum Fernpilotenzeugnis STS

Der A2-Drohnenführerschein kann als Sprungbrett zur spezialisierten Kategorie genutzt werden, insbesondere zum Erwerb des sogenannten STS-Zeugnisses. Dieses Zeugnis ist notwendig für Flüge, die über die Grenzen der offenen Kategorie hinausgehen, beispielsweise in Sichtweite über dicht besiedeltem Gebiet oder außerhalb der Sichtweite. Der Übergang erfordert eine zusätzliche Ausbildung sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Der Besitz des A2-Zeugnisses kann dabei als Teilqualifikation anerkannt werden. Ziel ist eine schrittweise Qualifizierung für komplexe und risikobehaftete Einsätze.

Standardszenarien STS-01/02 und Risikobewertung mit SORA und PDRA

Für den Erwerb eines STS-Zeugnisses sind Kenntnisse der Standardszenarien STS-01 und STS-02 erforderlich. Diese definieren konkrete Einsatzarten mit klaren Sicherheitsanforderungen, etwa Flüge in kontrollierter Umgebung oder mit automatisierten Routen. Ergänzend müssen Drohnenbetreiber eine Risikobewertung nach dem SORA-Modell (Specific Operations Risk Assessment) durchführen oder auf vorbereitete PDRA-Dokumente (Pre-Defined Risk Assessment) zurückgreifen. Diese Modelle ermöglichen eine strukturierte Gefahreneinschätzung und sind für die Zulassung spezieller Operationen unerlässlich. Die STS-Zertifizierung ist somit ein logischer nächster Schritt für professionelle Anwender.

Häufige Fragen zum A2-Drohnenführerschein

Welchen Drohnenführerschein benötige ich für meine Drohne?

Die Wahl des richtigen Führerscheins hängt vom Gewicht, der Drohnenklasse und dem geplanten Einsatzgebiet ab. Für Drohnen unter 250 g ist in der Regel kein Führerschein notwendig, sofern keine Kamera verbaut ist. Für Geräte bis 25 kg gelten je nach Abstand zu Personen die Kategorien A1, A2 oder A3. Der A2-Führerschein ist notwendig, wenn mit C2-Drohnen näher als 50 Meter an Menschen herangeflogen werden soll. Wer in der speziellen Kategorie fliegen möchte, benötigt darüber hinaus ein STS-Zeugnis.

Wie läuft die Online-Prüfung ab?

Die Online-Prüfung wird unter Aufsicht einer anerkannten Prüfstelle durchgeführt und erfolgt in einem browserbasierten Format. Teilnehmer müssen sich mit einem Ausweisdokument identifizieren und eine stabile Internetverbindung sowie Webcam und Mikrofon bereitstellen. Während der gesamten Prüfung werden Ton und Bild aufgezeichnet, um Manipulationen auszuschließen. Die Prüfungsfragen werden zufällig ausgewählt und beziehen sich auf die drei Hauptthemen der A2-Zertifizierung. Nach Abschluss erhalten Teilnehmer unmittelbar das Ergebnis.

Was passiert bei Nichtbestehen der Prüfung?

Wird die erforderliche Mindestpunktzahl von 75 % nicht erreicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden. In diesem Fall kann sie beliebig oft wiederholt werden, allerdings können dafür erneut Gebühren anfallen. Eine Sperrfrist ist in der Regel nicht vorgesehen, jedoch empfehlen viele Anbieter eine Wartezeit zur intensiven Nachbereitung. Eine erneute Anmeldung erfolgt über denselben Prüfungsanbieter. Ein Nichtbestehen hat keine rechtlichen Konsequenzen, solange keine Flüge in der A2-Kategorie ohne gültigen Nachweis durchgeführt werden.

Rechtlicher Rahmen und Aufsicht

Rolle der EASA und Umsetzung durch das LBA

Die rechtlichen Grundlagen für den A2-Drohnenführerschein werden von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) vorgegeben. Die EASA entwickelt EU-weit einheitliche Regelwerke, die dann von den nationalen Behörden umgesetzt werden. In Deutschland übernimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) diese Aufgabe und sorgt für die Umsetzung, Kontrolle und Anpassung an die deutschen Gegebenheiten. Die enge Zusammenarbeit gewährleistet, dass der Drohnenführerschein sowohl national als auch international gültig und anerkannt bleibt. Die Kontrolle und Zertifizierung erfolgen unter strikter Aufsicht.

Einordnung des A2-Zeugnisses im europäischen Drohnenrecht

Das A2-Zeugnis ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Drohnenrechts, das auf Sicherheit, Einheitlichkeit und technische Innovation abzielt. Es stellt sicher, dass Piloten ein angemessenes Risikobewusstsein und Fachwissen für mittlere Risiken mitbringen. Durch die Harmonisierung der Vorschriften ist eine vergleichbare Qualifikation in allen EU-Staaten möglich. Das A2-Zertifikat ist somit ein Schlüsselelement für einen sicheren und legalen Drohnenbetrieb in komplexeren Umgebungen. Es trägt maßgeblich zur Professionalisierung des zivilen Drohneneinsatzes in Europa bei.

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